Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeine Geltung
1. Für alle Lieferungen
gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Auftragserteilung
schließt das Einverständnis des Bestellers mit nachstehenden Bedingungen
ein. Sie gelten auch dann als vereinbart, wenn die Bedingungen des Bestellers
eine abweichende Regelung beinhalten. Stillschweigen gegenüber etwaigen
AGB des Bestellers gilt in keinem Fall als Zustimmung. Insbesondere
stellt die Erbringung der Vertragsleistung kein konkludentes Einverständnis
mit den AGB des Bestellers dar. 2. Abweichende oder
entgegenstehende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei
denn, deren Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. 3. Die Angaben zu
Farben, Maßen, Gewichten und andere technischen Eigenschaften etc. sind
nur Richtwerte. Eine zugesicherte Eigenschaften liegt nur dann vor,
wenn wir diese ausdrücklich schriftlich als "zugesichert"
bezeichnen. 4. Der Besteller verzichtet
auf eine Auftragsbestätigung und er erklärt sich einverstanden, dass
seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden. §2 Angebote
1. Angebote sind in
jeder Beziehung, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend
und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewicht- oder Maßangaben bzw. sonstige technischen Daten
kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung
dar. 2. Wir behalten uns
vor, ständig unser Produkte abweichend von den technischen Angaben in
Produktinformationen zu verändern. <3. An speziell ausgearbeitete
Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. §3 Lieferungen
1. Die Lieferung erfolgt
auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Versandform wird von uns bestimmt.
Besondere, vom Käufer gewünschte Versandformen gehen unabhängig vom
Warenwert zu seinen Lasten. Ohne besondere Vorschriften erfolgen alle
Sendungen unversichert. Auf Wunsch werden Lieferungen unter angemessener
Prämie versichert. 2. Sollte bestellte
Ware nicht vollständig verfügbar sein, so wird nach unserer Wahl ein
Termin zur kompletten Lieferung abgewartet, oder aber eine Teillieferung
vorgenommen. Nach Absprache werden Rückstände gebildet. Versandkosten
für Nachlieferungen werden in der Höhe berechnet, in der sie auch bei
geschlossener Lieferung entstanden wären. <3. Im Falle unvorhersehbarer,
die Lieferung behindernder Ereignisse sind wir berechtigt, vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer dadurch ein
Schadensersatzanspruch entsteht. 4. Lieferfristen,
die in den Angeboten und eventuellen Auftragsbestätigungen angegeben
werden, gelten als annähernd. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von unkalkulierbaren Ereignissen, die uns
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir
auch bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Hierzu gehören insbesondere Streik oder rechtmäßige Aussperrung, behördliche
Anordnung sowie das verspätete Eintreffen von Zulieferungen von Material
oder Leistungen. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferungen
oder Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder – bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen
– wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung
oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss
ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände |
beim Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. 5. Führt die Behinderung
zu einer länger als 10 Wochen dauernder Lieferverzögerung, so ist der
Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche
sind in solchen Fällen ausgeschlossen. 6. Wird der Versand
auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über. §4 Beanstandungen
1. Gibt der Inhalt
einer Sendung in Bezug auf Menge, Funktion oder Beschaffenheit Anlass
zur Reklamation, so ist dies binnen einer Woche nach Erhalt anzuzeigen.
Spätere Reklamationen können nicht bearbeitet werden. 2. Es muss uns Gelegenheit
zur Nachprüfung gegeben werden. Alle weitergehenden Ansprüche die durch
Beanstandungen entstehen könnten, sind ausgeschlossen. 3. Reklamationen sind
mit Kaufbeleg einzusenden. §5 Rücksendungen
1. Rücklieferungen,
gleich aus welchem Gründe, werden von uns nur angenommen, wenn sie frachtfrei
erfolgen oder wir ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. 2. Unfreie Rücklieferungen,
die trotzdem von uns angenommen werden, berechtigen uns die entstanden
Transportkosten dem Absender in Rechnung zu stellen. §6 Preise
1. Alle Preise verstehen
sich exklusiv Umsatzsteuer. 2. Sie gelten ab Lager
Lübbrechtsen und sind grundsätzlich frei bleibend. Preiserhöhungen,
besonders infolge Währungskursveränderungen, berechtigen uns, ohne besondere
Ankündigung zu neuen Preisen zu liefern. 3. Mit Erscheinen
des jeweils aktuellen Produktkataloges sind sämtliche zuvor genannten
Preise ungültig. §7 Zahlungen
1. Lieferungen erfolgen
generell per Nachnahme oder Vorkasse. Nach einer Absprache mit uns ist
eine Ermächtigung über Bankeinzug möglich bei dem wir 2% Skonto gewähren.
Solange alte Rechnungen offen sind, können neue Rechnungen nicht skontiert,
oder per Lastschrift eingezogen werden. 2. Bei auftretender
Zielüberschreitung tritt (auch ohne Mahnschreiben) sofort Zahlungsverzug
ein. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank p.A. zu fordern. Weiterhin können wir für andere, noch ausstehende
Leistungen Vorkasse verlangen, die Lieferung bis zum Ausgleich der Altforderungen
zurückhalten und eine für andere Rechnungen eingeräumt Valuta oder Stundung
aufheben. Alle Kosten der Eintreibung unserer Forderungen gehen zu Lasten
des Bestellers. 3. Der Besteller ist
uns gegenüber zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. §8 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zum Erlöschen sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum. Der Käufer tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware als Sicherheit für unsere Forderungen an uns ab. |
2.
Pfändungen und andere Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte
an vorbehaltener Ware sind uns sofort anzuzeigen. 3. An den uns zur
Bearbeitung übergebenen Gegenständen haben wir ein gesetzliches Pfandrecht,
das wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Besteller geltend machen können. Liefern wir dem Besteller vor vollständiger
Bezahlung von uns bearbeiteter Gegenstände aus, so überträgt er uns
das Eigentum an ihnen zur Sicherung aller uns aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Forderungen. §8 Schutzrechte
1. Soweit zulässig
und nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass
die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter
verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung
zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber
gerügt werden. 2. Sind die gelieferten
Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers gebaut worden, so
hat der Käufer uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund
von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. §9 Garantiegewährleistung
1. Für unsere Produkte
bieten wir eine Herstellergarantie gemäß unseren Garantiebestimmungen.
Diese gilt nach Wahl des Kunden alternativ neben der uns treffenden
gesetzlichen Gewährleistung. §10 Gewährleistung
1. Bestellungen abweichend
von unserer Produktpalette werden nur dann angenommen, wenn ein mögliches
technisches Funktionieren unsererseits angenommen werden kann. Bei Annahme
und Ausführung solchen Aufträgen wird jedoch jede Gewährleistung der
Zusicherung von technischen Eigenschaften ausgeschlossen. 2. Reparaturen dürfen
nur von uns oder einem von uns geschulten Händler ausgeführt, andernfalls
besteht keine Gewährleistung der Zusicherung von technischen Eigenschaften. 3. Falls Eigenschaften
der zu erbringenden Leistung technisch, zeitlich oder haftungsbedingt
nicht umsetzbar sind, so behält sich die Nicolai GmbH vor, eine technisch
oder optisch ähnliche Ausführung umzusetzten ohne den Besteller darüber
informieren zu müssen. §11 Erfüllungsort
und Gerichtsstand
1. Der Erfüllungsort
für alle gegenseitigen Ansprüche aus der Lieferung und Zahlung ist Lübbrechtsen.
2. Der Gerichtsstand, auch für Mahnverfahren, ist Alfeld (Leine) bzw.
das für Alfeld zuständige Gericht. 3. Für diese Verkaufsbedingungen
und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen
Kaufrechts (EKG und EAG) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG)
wird ausgeschlossen. §12 Salvatorische
Klausel
1. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll
eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem
am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den
Punkt bedacht hätten. Lübbrechtsen, Dez.
2001 Komplettrad
Exklusivvertrieb. |